29. Sep 2025 Diesen Sommer wurde erneut auf die angespannte Lage der Altersvorsorge hingewiesen. Die Renten von AHV und BVG sind insgesamt um rund 16 Prozent gesunken. Schlecht kam die zweite Säule weg. Doch diese ist auf Reformen angewiesen, sollen demografische Trends und tiefe Zinsen abgefedert werden. Dazu würde insbesondere die Senkung des Umwandlungssatzes gehören. Entsprechende Reformen scheiterten bisher aber.BVG und AHV wurden gegründet, um den gewohnten Lebensstandard im Alter fortsetzen zu können. Vorgesehen war eine sogenannte Ersatzquote – also die kombinierte Rente im Verhältnis zum letzten Einkommen – von mindestens 60 Prozent des bisherigen Erwerbseinkommens. Doch unterdessen ist diese Kennzahl von rund 62 auf etwa 51 Prozent gesunken – bei höherem Einkommen liegt sie noch tiefer. Gesunken sind dabei vor allem die BVG-Renten: Sie liegen heute rund 40 Prozent unter dem Niveau von 2002.Umwandlungssatz drückt Renten Hauptgrund: der Mindestumwandlungssatz im obligatorischen BVG-Teil ist in den vergangenen Jahren von 7,2 auf 6,8 Prozent gesunken. Und im überobligatorischen Teil wenden viele Pensionskassen meist noch tiefere Sätze an: der sogenannte «umhüllende » Umwandlungssatz beträgt zum Teil weniger als 5 Prozent. Ausgelöst wurde diese Entwicklung von der Kombination aus steigender Lebenserwartung und den mageren Zinserträgen der letzten 20 Jahre. Sie schlagen in der zweiten Säule ungedämpft durch, denn die berufliche Vorsorge finanziert sich durch das Kapitaldeckungsverfahren: Beiträge werden angespart und investiert, um daraus später Renten zu zahlen. Einerseits lassen sich am Kapitalmarkt im Unterschied zu früher aufgrund der deutlich tieferen Zinsen nur noch geringere Erträge erzielen. Und andererseits leben die Menschen immer länger – die Renten müssen somit über einen längeren Zeitraum ausgezahlt werden können.BVG muss auf Reformen setzenIm Unterschied dazu konnte die AHV als umlagefinanzierte erste Säule die Renten stabil halten und sie sogar leicht ausbauen – zuletzt mit der Einführung der 13. AHV-Rente ab 2026. Im Umlageverfahren werden die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt zur Finanzierung der Renten der heutigen Pensionierten verwendet, also «umgelegt». Das Geld wird nicht angespart, wie beim Kapitaldeckungsverfahren des BVG. Das Problem der demografischen Alterung trifft zwar beide Systeme. Doch anders als bei der beruflichen Vorsorge werden die Renten der AHV kollektiv finanziert und können durch Steuererhöhungen und politische Entscheide – etwa auch jenem der 13. AHV-Rente – beeinflusst werden. Vereinfacht gesagt: Die AHV kann sinkende Erträge an den Kapitalmärkten durch Anpassungen bei den Steuern abfedern. Kapitaldeckungsverfahren, Nullzinsen und Demografie – mit diesen Zutaten sollten eigentlich Reformen auf den Tisch kommen und insbesondere eine Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes. Genau letzteres scheint aber für die Wählerinnen und Wähler bisher ein unverdaulicher Vorschlag zu sein, denn die von der «BVG 21» vorgesehene Senkung von 6,8 auf 6 Prozent scheiterte im Jahr 2024 vor dem Volk. Die schwere Kost bleibt damit bei den Pensionskassen.Reformprojekte: durchzogene ErfolgschancenDie Geschichte der Altersvorsorge in der Schweiz ist von Revisionen und Reformversuchen durchsetzt. Die AHV hat seit ihrer Einführung 1948 fast ein Dutzend Revisionen und Teilrevisionen erfahren. Auch die 1985 eingeführte zweite Säule (Berufliche Vorsorge, BVG) wurde mehrfach angepasst. So wurde etwa 1995 die Freizügigkeit eingeführt, womit die Mobilität der Arbeitnehmenden erhöht werden konnten. Zehn Jahre später wurden im Rahmen der 1. BVG-Revision Transparenzvorschriften beschlossen und der Umwandlungssatz erstmals an die gestiegene Lebenserwartung angeglichen. Der Versuch, beide Säulen zusammen zu reformieren, weil sie teilweise zusammenhängen (z.B. über den Koordinationsabzug), scheiterte 2017 an der Urne. Daher liefen die Reformen von AHV und BVG danach separat und in unterschiedlichem Tempo. Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen (u.a. Anhebung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre), die 2024 in Kraft trat. Damit wurde die Finanzierung der AHV bis 2030 sichergestellt. Am 17. März 2023 haben sich beide Kammern des Parlaments auf die «BVG 21» geeinigt. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Am 22. September 2024 vom Stimmvolk deutlich mit rund 67 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.