Frühpensionierung: nie zu früh fürs Vorbereiten

01. Sep 2025

Schon einmal davon geträumt, früher in Pension zu gehen? Sicher. Denn obwohl alle davon reden, dass wir aufgrund der demografischen Alterung länger arbeiten müssen, ist die Frührente so populär wie nie zuvor. Der Schritt in die frühe Freiheit will beizeiten geplant sein, sonst drohen Fehltritte.

Praktisch jede zweite erwerbstätige Person in der Schweiz möchte vorzeitig in Pension gehen. Hürden auf dem Weg zu diesem Ziel sind insbesondere die Finanzierung bis zur ordentlichen Pensionierung sowie die Koordination der ersten, zweiten und dritten Säule. Damit stellt sich als erstes die Frage nach dem idealen Zeitpunkt. 

Ab welchem Alter ist eine Frühpensionierung in der Schweiz möglich?
Die meisten Pensionskassen erlauben einen vorzeitigen Bezug der Vorsorgeleistungen ab einem Alter von 58 oder 60. Umgekehrt kann der Bezug der Altersleistungen seit der Annahme der AHV 21 im September 2022 bis zum Alter von 70 Jahren aufgeschoben werden. Bereits davor konnten die Vorsorgeeinrichtungen einen Altersrücktritt ab 58 Jahren vorsehen und den Bezugszeitpunkt der Leistungen aufschieben. Neu ist aber die Pflicht, eine vorzeitige Pensionierung ab 63 zu ermöglichen.

Einkommenslücken kompensieren
Frühpensionierung heisst, dass das Erwerbseinkommen vor dem Referenzalter von 65 Jahren (ordentliches AHV-Alter) wegfällt. Um diese Einkommenslücke zu kompensieren, gibt es unterschiedliche Optionen, wobei jede ihren Preis hat. Falls möglich, überbrückt man die Einkommenslücke zwischen Früh- und ordentlicher Pensionierung daher am besten mit privaten Ersparnissen wie Guthaben in der Säule 3a oder Freizügigkeitsguthaben, die man grundsätzlich bis zu fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters beziehen kann. Allenfalls können auch Guthaben aus Kapitallebensversicherungen genutzt werden, allerdings nur, wenn sie ohnehin während der Frühpensionierung zur ordentlichen Auszahlung vorgesehen sind. Eine vorzeitige Auflösung der Police lohnt sich nämlich in der Regel nicht. Der sogenannte Rückkaufswert liegt dann meist klar unter dem gesamthaft einbezahlten Kapital.

AHV-Beiträge laufen weiter – ausser…
Was viele nicht wissen: Wer sich früher pensionieren lässt, zahlt weiterhin AHV-Beiträge. Die Beitragspflicht endet nämlich erst mit Erreichen des Referenzalters. Die Ausgleichskasse berechnet die geschuldeten AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige dabei anhand des Vermögens und des Renteneinkommens. Beträgt das Vermögen eines alleinstehenden Frühpensionierten zum Beispiel 500’000 Franken und sein jährliches Renteneinkommen 75’000 Franken, muss er knapp 4400 Franken pro Jahr in die AHV einzahlen. Hinzu kommen je nach Ausgleichskasse bis zu 5 Prozent Verwaltungskosten. Achtung: Frühpensionierte werden von der AHV nicht automatisch dazu aufgefordert, Beiträge zu zahlen. Sie müssen sich bei der Zweigstelle ihrer Wohngemeinde als nichterwerbstätig anmelden, wenn sie keine rentenmindernden Beitragslücken riskieren wollen. Zudem kann die AHV die Beiträge der letzten fünf Jahre nachfordern, wenn sie das Versäumnis feststellt – und zwar samt Verzugszins von bis zu 5 Prozent. 

Was kostet eine Frühpensionierung?
Die Kosten einer vorzeitigen Pensionierung mit 64 statt mit 65 Jahren entsprechen insgesamt etwa einem Jahresgehalt. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass die Einkommenssteuern in Zukunft aufgrund der lebenslang tieferen AHV- und Pensionskassenrenten geringer ausfallen werden. 

Teilpensionierung statt Frühpensionierung
Bei vielen Pensionskassen sind Teilpensionierungen bereits ab 58 oder 60 möglich. Wer gestaffelt in Pension geht oder nach der vorzeitigen Pensionierung noch einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, kann AHV-Beiträge sparen. Die Beitragspflicht ist mit den AHV-Beiträgen auf dem reduzierten Erwerbseinkommen in der Regel bereits erfüllt, auch jene des Ehepartners. Bei einer Teilpensionierung wird die Rente deutlich weniger gekürzt als bei einer Frühpensionierung. Zudem können nicht nur durch die gestaffelte Auszahlung des Pensionskassenguthaben Steuern gespart werden, sondern auch, weil man länger in die Säule 3a einzahlen darf.

Pensionierung realistisch planen – wir helfen gerne
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