01. Apr. 2025 Der Bezug des Altersguthabens als Kapital ist im Vergleich zur Rente steuerlich bevorzugt. Politische Vorstösse, diese Ungleichbehandlung zu korrigieren, sowie neue Produkte könnten die Attraktivität des Kapitalbezugs nun aber schmälern. Mit der Auszahlung des Altersguthabens als Kapital wird das Langlebigkeitsrisiko an die Pensionierten zurückgespielt.Es gibt eigentlich keine schönere Nachricht als die, dass wir immer älter werden. Doch die Langlebigkeit trifft uns just in jener Kasse, die jene lang ersehnte Zeit finanzieren soll, die immer länger wird: die Freizeit nach dem Arbeitsleben. Denn über dem Lebensabend scheint die Sonne bald kaum mehr unterzugehen. Fast nicht mehr sterben kommt teuerSo weit sind wir noch nicht. Dennoch: Es gab noch nie so viele 100-Jährige wie heute und jedes Jahr kommen in der Schweiz fast hundert Hundertjährige dazu. Wer zahlt das lange Leben, wenn wir fast nicht mehr sterben müssen? Es ist schon jetzt unmöglich, die Renten, die früheren Generationen garantiert wurden, zu finanzieren, ohne Geld vom laufenden Anlageertrag der erwerbstätigen Generationen zu den Renten der Pensionierten umzuverteilen. Denn die Renten, in die das angesparte Kapital umgewandelt wird, sind gemessen an der heutigen Lebenserwartung zu hoch.Die Wette unseres Lebens: Kapital oder Rente?Was also soll man tun, wenn man in Pension geht? Sich das Alterskapital auszahlen lassen – oder es in eine lebenslange Rente umgewandelt monatlich überwiesen erhalten? Es ist die Wette unseres Lebens – denn es ist eine Wette auf unser Leben. Je länger wir noch zu leben glauben, desto attraktiver scheint die Rente. Umgekehrt schmälert die höhere Lebenserwartung den Nutzen einer Auszahlung des angesparten PK-Kapitals. Denn dieses muss bei einer Auszahlung für ein längeres Leben im Ruhestand ausreichen.Die neue Rechnung aus BernMitten in diese ohnehin schwierige Frage platzte vergangenen September ein politischer Vorstoss, der die Kapitalauszahlung auch steuerlich unattraktiver machen könnte. Auf der Suche nach weniger Ausgaben und mehr Einnahmen war die steuerliche Bevorteilung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule gegenüber den Renten ins Visier der Expertengruppe des Bundes geraten. Die Beschneidung dieser Ungleichbehandlung sorgte für einen Aufschrei. Ende Januar 2025 ruderte der Bundesrat aber nur teilweise zurück: Das Alterssparen soll zwar wie bisher gefördert und daher steuerlich entlastet werden. Der Kapitalbezug aus den Vorsorgesystemen soll aber doch teurer werden. Umgesetzt werden soll dies über einen neuen progressiven Spezialtarif. Die Steuererhöhung würde zwar frühestens ab 2027 gelten. Insgesamt wäre es aber dennoch eine radikale Neuerung, da die Steuer bisher nur von der ausbezahlten Summe abhing, auch wenn die Kantone meist bereits progressiv besteuern.Absicherung im Todesfall: die EhegattenrenteBisher hat der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner einer in der Pensionskasse versicherten Person gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) Anspruch auf eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente. Wenn der Versicherte bereits pensioniert war und eine Rente bezog, beträgt die Ehegattenrente 60 Prozent dieser Rente. Voraussetzung ist, dass unterhaltspflichtige Kinder vorhanden sind oder die Witwe bzw. der Witwer mindestens 45 Jahre alt ist. Die Ehe muss zudem mindestens fünf Jahre gedauert haben. Weitere Ansprüche im Todesfall eines Altersrentenbeziehers bestehen von Gesetzes wegen nicht.Neue Produkte stärken Renten zusätzlichDie PKG Pensionskasse war Anfang 2022 eine der ersten grossen Vorsorgeeinrichtungen, die mit einem neuen Produkt diese Lücke schloss – eine Art «Todesfallkapital für Altersrentenbezüger». Damit werden Renten zusätzlich zu den möglichen Vorstössen aus Bern attraktiver: Versicherte Personen, die eine Auszahlung des Altersguthabens in Form einer Rente gewählt haben, können ein Todesfallkapital mitversichern. In diesem Fall wird ein Todesfallkapital ausbezahlt, falls der Altersrentenbezüger vor Vollendung des 75. Altersjahres verstirbt.Kapitalbezug übergibt Langlebigkeitsrisiko den «Langlebigen»Nach 2017 wurde auch 2024 der Moment versäumt, die berufliche Vorsorge zu reformieren und insbesondere den Umwandlungssatz zu senken. Dies würde Renten unattraktiver machen. In der aktuellen politischen Debatte zur Erhöhung der Steuern beim Kapitalbezug könnte die Rente als Bezugsform an Attraktivität gewinnen. Gleichzeitig überträgt der Kapitalbezug das Langlebigkeitsrisiko direkt den Pensionierten, was eine sorgfältige Entscheidung erfordert. Als Pensionskasse ist es unsere zentrale Aufgabe, Renten auszuzahlen und damit eine verlässliche Einkommenssicherheit zu gewährleisten. Eine Rente bietet den Vorteil, dass sie lebenslang planbar ist und vor dem Risiko schützt, das angesparte Kapital im Alter aufzubrauchen.Doch die stärkere Besteuerung von Kapitalleistungen ist noch nicht definitiv. Als nächster Schritt geht das Paket zur progressiven Besteuerung des Kapitalbezugs in die Vernehmlassung, in der sich Kantone, Parteien und Verbände äussern können. Danach wird das Parlament über das Entlastungspaket beraten. Und zuletzt wird das Volk entscheiden, denn das Paket untersteht dem fakultativen Referendum.