Vorsorge: Werden Sie nicht zum Lückenbüsser

Montag, 26. Juni 2023

Den sprichwörtlichen Mut zur Lücke sollte man besser nicht an der eigenen Vorsorge testen. Denn fehlende Beitragszahlungen wird man irgendwann bitter büssen. Beitragslücken wirken sich unweigerlich auf das Altersguthaben im Pensionierungszeitpunkt aus. Frauen sind davon weit häufiger betroffen.

In seinem Bericht über geschlechterspezifische Einkommensunterschiede hat der Bundesrat 2022 auch die Lücke zwischen Renten von Männern und Frauen berechnet, den sogenannten Gender Pension Gap (GPG). Demnach betrug die jährliche Gesamtrente aus allen Säulen der Altersvorsorge bei Frauen 2020[1] im Durchschnitt (35840 Franken) 18924 Franken weniger als bei Männern (54764 Franken) ­­– ein Minus von 34,6 Prozent (2019: -33,1 Prozent). Die Schweiz weist beim GPG im europäischen Vergleich hohe Werte auf, was hauptsächlich mit dem grösseren Anteil teilzeiterwerbstätiger Frauen in der Schweiz erklärbar ist.

Arbeit: nur bezahlt zählt

Beim GPG handelt es sich um einen Durchschnitt aus erster und zweiter Säule. Während die AHV-Renten (1. Säule) bei Frauen im Durchschnitt leicht höher sind als bei Männern,[2] beziehen Frauen aus der BVG (2. Säule) durchschnittlich rund 47 Prozent tiefere Leistungen. Denn kommt ein Kind zur Welt, ist es meistens die Frau, die ihre Arbeitstätigkeit für Monate oder Jahre hintanstellt.

Doch nur wer bezahlte Arbeit – Erwerbsarbeit – leistet, kann bei einer Pensionskasse mit Einzahlungen für das Alter vorsorgen, nicht aber, wer sich um Haushalt und Kinder kümmert. Dadurch entstehen nicht nur Beitragslücken, die Babypause hat bei einem eventuellen Wiedereinstieg oft auch einen Karriereknick zur Folge, der sich in einem schlechteren Lohn als vor der Geburt der Kinder äussert. Das Arbeitspensum liegt danach zudem meist unter jenem von vor der Babypause, was sich abermals negativ auf Karriere und damit auf Lohn und Pensionskassenbeiträge auswirken kann. Auch unentgeltlich geleistete Betreuung, etwa von betagten Angehörigen, führt bei Frauen viel häufiger zu Vorsorgelücken. Gemäss Bundesamt für Statistik übernahmen Frauen 2020 60,5 Prozent des unbezahlten Arbeitsvolumens, die Männer 61,4 Prozent des bezahlten Arbeitsvolumens.

Bei Scheidung auf sich selbst gestellt
Anders als beim Konkubinat sieht die Ehe zwar bei beiden Säulen einen Vorsorgeausgleich vor. Dennoch birgt sie für jenen Teil, der die Kinder mehr betreut, finanzielle Risiken. Bei Trennung oder Scheidung werden Altersguthaben zwar hälftig aufgeteilt. Doch Frauen sind wegen der Kinderbetreuung auch nach einer Trennung oft gezwungen, eine Teilzeitarbeit aufzunehmen.

2022 hat das Bundesgericht zudem in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass geschiedene Mütter nicht mehr automatisch Anrecht auf persönlichen Unterhalt haben, sondern selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen müssen. Die Erwerbstätigkeit von Frauen gewinnt also auch unter diesem Aspekt an Bedeutung.

Teilzeit: Wenn möglich mindestes 70 Prozent
Ein Arbeitspensum von mindestens 70 Prozent während der gesamten Erwerbszeit kann helfen, Vorsorgelücken zu vermeiden. Dies empfiehlt etwa die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten.

Damit beide Partner ein solches Arbeitspensum bewältigen können, müssten Erwerbs-, Haushalts- und Betreuungsarbeit allerdings entsprechend aufgeteilt werden. Ist das nicht möglich oder nicht optimal (etwa, wenn ein Teil der Partnerschaft deutlich besser verdient), kann der besserverdienende Teil die unbezahlte Haushalts- oder Betreuungsarbeit finanziell kompensieren, am besten in Form von Beiträgen in die 3. Säule.

Das Vorsorgesystem vergisst nichts – und Sie?
Sind Vorsorgelücken erst einmal da, ist es schwierig, sie wieder zu schliessen. Nicht-Investitionen nachzuholen, ist kaum möglich – denn die Zeit läuft. Und damit laufen Zins und Zinseszins mit. Deshalb gilt es, Vorsorgelücken möglichst schnell zu schliessen.

In der ersten Säule bestimmt das «individuelle Konto» (IK) bei den Ausgleichskassen, wie hoch die Rente bei Pensionierung wird. Wer nicht weiss, ob Lücken bei den eigenen AHV-Beiträgen bestehen, sollte dort einen Auszug des eigenen Kontos verlangen. Fehlende Beiträge können während fünf Jahren nachgezahlt werden.

Ein «operatives» Risiko besteht bei einem Stellenwechsel hinsichtlich BVG: Zwar muss der Arbeitnehmer von seiner bisherigen Pensionskasse schriftlich aufgefordert werden, ihr die nötigen Informationen zur Überweisung des PK-Guthabens in die Einrichtung seines neuen Arbeitgebers zu übermitteln. Geht das aber vergessen, wird das PK-Guthaben zum «kontaktlosen Freizügigkeitsgeld». Ob je ein Freizügigkeitskonto auf den eigenen Namen eingerichtet worden ist, kann auf der Webseite der Stiftung Sicherheitsfonds BVG überprüft werden.

Der Zins läuft: PK-Einkauf oder 3. Säule?
Eine einfache Möglichkeit, im Aufbau eines Altersguthabens «aufzuholen» ist die freiwillige Einzahlung in die Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasseneinkauf). Im Vergleich zu einem 3a-Vorsorgekonto (3. Säule) lohnt sich der Einkauf aber nicht immer, da Pensionskassen Teile der Anlageperformance zur Deckung der garantierten Leistungen an Rentnerinnen und Rentner umverteilen. Für aktiv Versicherter (Erwerbstätige) ist die Performance daher oft ungünstiger als bei 3a-Lösungen, bei denen diese Umverteilung nicht stattfindet und deren Beiträge ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

[1] Der Bericht von 2022 basiert auf Daten von 2020. Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90256.html

[2] Verantwortlich für diesen Unterschied zwischen den zwei Säulen sind die Kompensationsmechanismen in der AHV. Ins Gewicht fällt zudem der grosse Anteil verwitweter Frauen, die im Durchschnitt eine höhere Rente bekommen und den Gesamtdurchschnitt der Frauen dadurch anheben.