Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse lohnen sich

Donnerstag, 03. März 2022

Der freiwillige Einkauf in die PKG Pensionskasse ist finanziell doppelt attraktiv. So steht bei der Pensionierung mehr Geld zur Verfügung. Aber auch steuerlich fällt der Einkauf finanziell ins Gewicht, weil das steuerbare Einkommen im Jahr des Einkaufs sinkt. Eine Win-win-Situation.

Gemäss Vorsorgereglement der PKG Pensionskasse haben Versicherte, bei denen kein Vorsorgefall eingetreten ist, die Möglichkeit, fehlende Beitragsjahre nachzufinanzieren: Die Einkaufssumme ist auf die Differenz zwischen dem vorhandenen und dem im Zeitpunkt des Einkaufs maximal möglichen Altersguthaben inklusive Zins begrenzt. Die Höhe der maximalzulässigen Einkaufssumme wird jeweils auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen. Eine Lücke beim Altersguthaben und somit ein Potenzial für einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse ergibt sich unter folgenden Umständen:

  • Bei einem Eintritt in die Pensionskasse nach dem 25. Altersjahr
  • Nach einer Lohnerhöhung
  • Bei einer Verbesserung des Vorsorgeplans durch Erhöhung der Sparbeiträge
  • Wechsel in eine Pensionskasse mit höheren Leistungen
  • Zum Ausgleich von fehlenden Versicherungsjahren, beispielsweise infolge eines Arbeitsunterbruchs wegen Schwangerschaft, Studium, Arbeitslosigkeit oder Auslandaufenthalt
  • Planung einer vorzeitigen Pensionierung
  • Zum Ausgleich einer Vorsorgelücke infolge einer Scheidung.

Rentenkürzungen ausgleichen und Steuern sparen

Das Umfeld der beruflichen Vorsorge hat sich seit der Einführung in den Achtzigerjahren tiefgreifend verändert. Die Lebenserwartung hat sich kontinuierlich erhöht, während die Zinsentwicklung in die gegenteilige Richtung fällt. Die Höhe der Rentenumwandlungssätze wird durch eben diese beiden Faktoren bestimmt. Diese Faktoren und die Rentenumwandlungssätze sind nicht mehr im Gleichgewicht. Mit dem Ziel, die unsolidarische Umverteilung von den jüngeren zu den älteren Generationen zu reduzieren, hat die PKG Pensionskasse eine schrittweise Senkung ihrer Rentenumwandlungssätze vorgesehen. Die Arbeitnehmenden erhalten deshalb nach ihrer Pensionierung künftig weniger Rente als ursprünglich vorausgesagt. Das kann ausgeglichen werden: Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse im Rahmen des ordentlichen Rücktrittsalters oder zusätzlich im Hinblick auf eine vorzeitige Pensionierung, sind eine gute Möglichkeit, um Kürzungen der Rente auszugleichen. Diese Einzahlungen erhöhen das Alterskapital, was durch den Zins und Zinseszinseffekt zusätzlich verstärkt wird. Gleichzeitig können Steuern gespart werden, da freiwillige Einkäufe beim steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können. Dabei empfiehlt es sich meistens, die Einzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Vorbehalten bleiben die vom Gesetz vorgegebenen Restriktionen.

Dreijährige Frist für Kapitalzahlung

Nach Einkäufen dürfen die Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht als Kapital, sondern nur in Rentenform ausbezahlt werden. Wenn ein Bezug des Kapitals ohne getätigte Einkäufe trotzdem gewünscht wird, müssen die Steuern nachgezahlt werden, die dank des Einkaufs eingespart wurden. In einem wegweisenden Entscheid hat das Bundesgericht entschieden, dass die Einschränkung aus steuerrechtlicher Sicht auch für Kapitalteile gilt, die bereits vor dem Einkauf bestanden haben: Wer Einkäufe in die Pensionskasse vornimmt und innerhalb dreier Jahre für den verbleibenden Teil einen Kapitalbezug wünscht (Pensionierung, Barauszahlung, WEF-Vorbezug etc.), muss sich somit die Steuerabzüge der letzten drei Jahre nachträglich wieder aufrechnen lassen. Wer sich sein Pensionskassenguthaben oder einen Teil davon im Rahmen der Pensionierung auszahlen lassen möchte, sollte sich deshalb spätestens drei Jahre vor der Pensionierung einkaufen.

Einkäufe bleiben garantiert

Die PKG Pensionskasse ist darauf bedacht, dass private Einkäufe in die Pensionskasse nicht verfallen. Sie werden im Todesfall zusätzlich zur Ehegatten- oder Lebenspartnerrente ausbezahlt. Dies gilt auch für Einkäufe, die in eine frühere Pensionskasse gemacht wurden. Ebenfalls als einmalige Kapitalleistung wird eine allfällige Differenz zwischen dem Barwert der Ehegatten- oder Lebenspartnerrente und dem angesparten Altersguthaben ausbezahlt, falls Letzteres höher ist. Gerade in diesen Punkten hebt sich die PKG Pensionskasse von zahlreichen anderen Vorsorgeinstitutionen ab, die eine solch grosszügige Regelung nicht kennen.

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